Aus dem Gemeinderat vom 15.03.2023

Pünktlich um 19.00 Uhr eröffnete Ortsbürgermeister Sebastian Reifferscheid die Sitzung des Ortsgemeinderates und begrüßte die Teilnehmer. Unter Top 1 wurde über die Umsetzung der Beschlüsse der letzten Sitzung berichtet. Anschließend ging es um die Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürgermeisters gem. § 48 GemO über zwei Auftragsvergaben zur Multifunktionsfläche.

Beim Lastplattendruckversuch der Firma Strabag ist herausgekommen, dass die gesamte zu bebauende Fläche einer zusätzlichen

Bodenverbesserung bedarf. Um keine Stillstandskosten zu Lasten der Ortsgemeinde zu verursachen, wurde am 28.02. im Benehmen mit den Beigeordneten dem Nachtragsangebot netto per Eilentscheidung zugestimmt. Da jedoch bereits in einem Laborgutachten aus dem Jahr 2017 auf Maßnahmen zur Festigkeitserhöhung hingewiesen wurde, wurde eine Schadensersatzmeldung an

das Planungsbüro Stadt-Land-Plus gesendet. In den vom Planer angefertigten

Ausschreibungsunterlagen waren diese Maßnahmen trotz des Gutachtens nicht enthalten. Ebenso musste dem Nachtragsangebot zum Abtransport und der Entsorgung von Z2 Material (Altlasten vom Dorfplatz und Rathausbau) per Eilentscheidung zugestimmt werden. 

Unter TOP 3 ging es dann um Sachstandsberichte zur Multifunktionsfläche und dem Ausbau der B42/

Radweg. Nach Beginn der Bauarbeiten stellte sich heraus, dass die von Stadt-Land Plus geplanten

Rückhaltemulden mit Höhenunterschieden von bis zu 3 Metern und Böschungen von 1/2 einer „Mondlandschaft“ glichen. Nach eingehender Intervention von Seitens der Ortsgemeinde konnten die Pläne nochmals überarbeitet werden. Demnach hat nun nur die Mulde, die den Anschluss an den Flötsbach erhält, eine Sohlhöhe. Die anderen beiden Mulden sollen innerhalb der Sohlfläche ein Gefälle erhalten. Als zusätzliches Volumen zur Retentionsraumgewinnung soll die Bestandsmulde vergrößert werden sowie das jetzige Sohlgefälle herausgenommen werden. Auch haben die Mulden nur noch Böschungen mit einem Gefälle von 1/3. Durch die mehrmalige Überarbeitung der Mulden ist es zu einem Baustillstand von 8 Arbeitstagen gekommen. Diese Behinderung ist nachweislich auf Planungsmängel zurückzuführen, weshalb dies ebenfalls in die Schadensersatzmeldung an das Planungsbüro Stadt-Land-Plus aufgenommen wurde. 

Aktuell laufen die Bodenverbesserungsmaßnahmen. Die erste Schicht des Bindemittels aus Kalk und Zement wurde bereits eingefräst. Insgesamt sollen 3 Lagen Erdmaterial mit je 30 cm vermörtelt werden. Die Bauzeit hat sich durch Baustillstand und Bodenverbesserung voraussichtlich auf Ende Juni verlängert. 

Danach gab Ortsbürgermeister Sebastian Reifferscheid einen Sachstand zum Ausbau der B42 und dem innerörtlichen Radwegebau. Bei einem gemeinsamen Gespräch mit dem

Verbandsbürgermeister beim LBM in Diez wurden die aktuellen Planungen vorgestellt. Demnach soll das Planfeststellungsverfahren Ende 2023 abgeschlossen sein und anschließend Baurecht erfolgen. Nach der Ausführungsplanung soll dann frühestens im zweiten Halbjahr 2024 Baubeginn sein. Auf einer Gesamtlänge von 900 m müssen rund 700 m Stützwände gebaut werden. Die Bauzeit wird mit 2 Jahren veranschlagt.

Innerhalb der Ortsdurchfahrt Osterspai ergibt sich auf Höhe der Wasserburg ein Engpassbereich von rund 130m. An diesem kann es zu einer Vollsperrung von 4 bis 6 Wochen kommen. Zudem wird es an Wochenenden, an denen die Asphaltdecke aufgetragen wird, zu weiteren Vollsperrungen kommen.

Innerhalb der Gemeindegremien sollen bereits jetzt gedankliche Alternativen für die während der Bau- und Umleitungsphase entfallenden Parkmöglichkeiten der Anwohner aufgrund der zu erwartenden Vollsperrungen entwickelt werden.   Am 28.03. wird es um 18.00 Uhr in Kestert ein Bürger- und Unternehmerforum für die beiden Radwegebaumaßnahmen in Osterspai und Kestert geben, zu dem jeder herzlich eingeladen ist. 

Unter TOP 4 wurde die Wahl zum Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 durchgeführt.

Anschließend wurde die Firma Eric Esser zur Beweissicherung im Vorfeld des Glasfaserausbaues beauftragt. Ziel dieser Oberflächenaufnahme soll es sein, nach der Maßnahme eine verlässliche Aufnahme des Ist-Zustandes zu haben, um diese bei eventuellen Ausführungsmängeln dem Neuzustand gegenüber stellen zu können. Der geplante Baubeginn der Deutsche Glasfaser wird derzeit mit Mai angegeben. 

Unter Bauangelegenheiten ging es um die erneute Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme der Ortsgemeinde zum Ausbau des Dachgeschosses der Bürgergenossenschaft. Hiermit verbundenen ist eine von der Bürgergenossenschaft gewünschte Stellungnahme und Bestätigung des Bedarfes an geförderten Wohnungen innerhalb der Ortsgemeinde zum Erhalt einer Förderung der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Der Gemeinderat stimmte in der vorhergehenden Sitzung einer Ausstellung dieser Bescheinigung für das geplante Bauvorhaben zu. Im Nachgang dieser Ratssitzung wurde bekannt, dass es neben der Förderung durch die ISB auch einen Investor für den Umbau gibt, durch den ein Teil der Investitionssumme getragen werden soll. Bei diesem Investor soll es sich gleichzeitig um den künftigen Mieter der Wohnung handeln. Dies wurde dem Ortsbürgermeister auf telefonische Nachfrage vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates bestätigt. Daraus resultiert, dass die Wohnung nicht dem Markt für geförderten Wohnraum zur Verfügung stehen wird, sondern bereits einem Interessenten zugesagt wurde, ohne dass dieser die Bedingung der Wohnberechtigung nachgewiesen hat. Dies wurde entsprechend mit dem Hinweis „nachträglich“ im Protokoll der vergangenen Sitzung dokumentiert und die Ausstellung der Bescheinigung zunächst ausgesetzt, um eine weitere Klärung gemeinsam mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) herbeizuführen. Am Donnerstag, den 09.03., fand dann auf Initiative der ISB eine Videokonferenz mit Frau Wüst (ISB), dem Ortsbürgermeister und den beiden Beigeordneten statt. Die Bürgergenossenschaft hatte ihre Teilnahme zum Klärungsgespräch mit dem Verweis, sich nicht an Spekulationen beteiligen zu wollen, kurzfristig abgesagt. 

In der Videokonferenz wurde seitens Frau Wüst aufgezeigt, dass eine mit ISB Mitteln geförderte Wohnung nicht dem Investor vermietet werden darf. Ein 1-Personen-Haushalt darf demnach nur eine Wohnung beziehen, die 50 m² groß ist. Auch gilt es bestimmte Kriterien zu erfüllen, um den für den Bezug erforderlichen Wohnberechtigungsschein zu erhalten. Eine Nichtbeachtung dieser Subventionsregularien habe entsprechende Sanktionen zur Folge. In allen Programmen der sozialen Wohnraumförderung im Bereich der Vermietung seien zudem entsprechende Bedarfsbestätigungen seitens der Bauortgemeinde abzugeben. 

Die Beigeordneten Erhard Fiebiger und Heiko Lemler stehen einer Unterzeichnung des Antrages kritisch gegenüber, da die von der ISB Bank aufgezeigten Subventionsvorschriften eindeutig seien sowie beim aktuellen Umbauvorhaben der geplante zukünftige Mieter gleichzeitig Investor ist und damit keinen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben könne. Sie halten des Weiteren grundsätzlich eine Ermittlung für den tatsächlichen Bedarf an gefördertem Wohnraum in Osterspai für erforderlich, um hier eine klare Entscheidungsgrundlage zu erhalten.  

Der Gemeinderat beschloss daher, den am 09.02.2023 gefassten Beschluss zur gemeindlichen Zustimmung für eine Kreditaufnahme der Bürgergenossenschaft bei der ISB zum Bauvorhaben Ausbau des Dachgeschosses zurückzunehmen.

Unter Auftragsvergaben wurden dann die Aufträge zur Herstellung des Schmutzwasserkanals, dem

Liefern und Verlegen von Erdkabeln und der Errichtung von 5 Mastleuchten auf der Multifunktionsfläche erteilt. 

Des Weiteren wurde über einen Grundstücksverkauf informiert, bei dem die Gemeinde Osterspai kein Vorkaufsrecht hat. 

Zudem wurde eine Spende in Höhe von 516,58 € für eine neue Bank am Rheinsteig von Jürgen Breitenbach gerne angenommen. 

Unter Mitteilungen gab der Ortsbürgermeister Sebastian Reifferscheid dann einige Sachstandsberichte zu weiteren Themen ab:

An den beiden Samstagen beim neuen Bürgerprojekt „Fotopunkt für Osterspai“ haben sich 13 Personen beteiligt. Die Arbeiten konnten dadurch planmäßig erfüllt werden. Der

Panoramarahmen der Firma Nengel soll am 22.04. aufgestellt werden. Hierfür werden viele Helfer gebraucht. Die Eröffnung ist für den 01.05. im Rahmen des Osterspaier Wandertages geplant.

Derzeit ist unklar, ob die geplante Bauwerksuntersuchung an der Elligbrücke oberhalb der Bahngleise in der KW 13 stattfinden kann, da laut aktueller Auskunft der Bahn nur eine eingleisige Sperrung geplant sei.

Auf der vergangenen Bürgermeisterdienstbesprechung wurde die Gästekarte für den

Rhein-Lahn Kreis vorgestellt. Diese soll voraussichtlich zum 01.01.2024 unabhängig von der Tourismussteuer einzelner Ortsgemeinde eingeführt werden. Hierzu wird vorab ein Beschluss zur Übertragung der Aufgabe an die VG zu fassen sein.

Für das Verbandsgemeindeprojekt „Rheinsteig-Erleben“ ist ein fertiges Konzept zur Förderantragstellung entwickelt. In Osterspai sind 3 Infostelen und 1 Wellenbank vorgesehen. Das Thema soll in der nächsten Ratssitzung besprochen werden.

Gegen 20.50 endete die Sitzung. 

Sebastian Reifferscheid, Ortsbürgermeister

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